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  • Alleinauftrag

    Der Makler-Alleinauftrag bezeichnet die exklusive Beauftragung eines Maklers mit der Vermarktung einer Immobilie. Im Gegenzug ist der Makler zu intensiven Bemühungen für den Verkauf verpflichtet.

    Weitere Auftragsvarianten sind der

  • Allgemeinauftrag

    Der allgemeine Maklerauftrag bezeichnet die „Beauftragung“ mehrerer Makler mit der Vermarktung einer Immobilie. Im Gegensatz zum Alleinauftrag bindet sich der Eigentümer nicht an einen einzigen Makler. Der Makler schuldet dem Auftraggeber deshalb dem Auftraggeber / Eigentümer keine Leistung.

    Weitere Auftragsvarianten sind:

  • Home Staging

    „Home Staging“ bedeutet wörtlich übersetzt „das Haus bühnenreif machen“.
    Es ist die professionelle Gestaltung und Präsentation einer Immobilie. Diese Dienstleistungen kennt man aus den 70er und 80er Jahren. Damals wurden Musterwohnungen eingerichtet und den Kaufinteressenten vorgestellt.
    Heute wird dieser Service bei leerstehenden, bewohnten und geerbten Immobilie angewendet.

  • Qualifizierte Alleinauftrag

    Beim qualifizierten Alleinauftrag oder erweiterter Alleinauftrag verpflichtet sich der Eigentümer gegenüber dem beauftragten Makler

    • keine weiteren Makler zu beauftragen (Alleinauftrag im Gegensatz zum Allgemein-Auftrag) und
    • eigene Interessenten für die Immobilie an den Makler zu verweisen (qualifiziert / erweitert)

    Weitere Auftragsvarianten sind: