Zwischen zehn und zwanzig Prozent aller Wohnimmobilien werden direkt von Privat an Privat verkauft. Ein erstaunlich hoher Wert, wenn man bedenkt, dass es sich in nahezu allen Fällen um den größten Vermögensteil einer Person oder Familie handelt.
Sind Sie möglicherweise entschlossen, den Verkauf Ihrer Immobilie allein zu wagen? Möglicherweise klappt alles reibungslos und in wenigen Wochen oder Monaten haben Sie einen Käufer für Ihr Haus oder Ihre Wohnung gefunden. Sie können dann stolz verkünden, dass Sie es selbst angepackt und geschafft haben.
Und Sie werden viel zu berichten haben, denn bis der Notartermin ansteht, werden Sie einiges erleben – Positives wie Negatives.
Machen Sie sich aber bewusst, dass der Weg bis zum erfolgreichen Verkauf mit unterschiedlichen Stolpersteinen gepflastert ist – denen Sie aber ausweichen können.
Machen Sie sich auch bewusst, dass der Verkauf einer Wohnimmobilie seine eigenen Spielregeln kennt und nicht mit dem Verkauf eines Gebrauchtwagens oder eines Möbels vergleichbar ist. Sie können beim Immobilienverkauf also auf keine persönliche Erfahrung zurückgreifen.
Damit bei Ihrem Projekt alles gut geht, hat das Fachmagazin IMMOBILIEN-PROFI gemeinsam mit Immobilienmaklern diese Broschüre konzipiert. Die größten Fehlerquellen beim Privatverkauf werden auf den folgenden Seiten beschrieben.
Die Themen im Heft sind u.a.:
- Vorsicht beim Immobilienverkauf: Was kann alles schiefgehen? Wie vermeidet man diese Fehler?
- Baulasten: Was muss vorher geprüft werden? Wie wird der Verkauf vorbereitet?
- Die perfekte Besichtigung.
- Scheidung und Immobilien: Was muss beachtet werden?
- Leib- und Zeitrenten: Die Alternative zum Verkauf
- Die Verhandlung: Verhandlungstricks – wie man sie einsetzt und sich gegen sie wehrt.
- Der Maklerauftrag: Warum ein Alleinauftrag?
- Maklertest: 10 Fragen an den Makler
- Der Preis ist heiß – Beim Angebotspreis werden teure Fehler gemacht.
…und vieles mehr.
Interesse? Das Heft können Sie hier bestellen.
Mehr zum Fachmagazin IMMOBILIEN-PROFI
In Ihrem Magazin „So verkaufen Sie Ihre Immobilie schnell und sicher“ wird die Geschichte des 70-jährigen Hans Weichert beschrieben, der von den geforderten EUR 260.000,– trotz notariellem Vertrag tatsächlich nur EUR 50.000,– erhalten hat. Leider ist nicht dargestellt, wie es dazu kommen konnte.
Solange der vertragliche Kaufpreis nicht gezahlt ist, veranlaßt der Notar doch keine Umschreibung .
Können Sie mir den Fall bitte etwas näher erläutern?
Vielen Dank im voraus
Mit freundlichen Grüßen
Horst Schick
Die Geschichte liegt schon viele Jahre zurück. Soweit noch bekannt durfte der Käufer fällige Reparaturen mit dem Kaufpreis verrechnen. Wenn das der Wille beider Parteien ist, wird das auch so vom Notar protokolliert. Im Beitrag geht es ja um die Rolle des Notars und hier wird von vielen Laien fälschlich angenommen, dass der Notar auch als Berater für den Käufer fungiert, was, wie hier dargestellt, nicht der Fall ist.