Wer bestellt den Notar?
|„Wer zahlt, bestimmt!“, lautet die Regel beim Immobilienverkauf, der Notar wird also immer vom Käufer bestimmt. Damit wird der Notar aber noch nicht zum „gegnerischen Anwalt“, der Verkäufer kann sich auf dessen strikte Neutralität verlassen.
Trotzdem ist eine gewisse Einflussnahme des Bestellers (Käufers) auf kleine aber entscheidende Details des Kaufvertrags möglich, beispielsweise wenn es um den Nutzen- und Lastenübergang geht.
Ist ein Makler beim Immobilienverkauf beteiligt, wird dieser meist seinen „Lieblingsnotar“ empfehlen, daran ist nichts auszusetzen. Zudem ist der Makler beim Beurkundungstermin anwesend und wird nochmals einen kritischen Blick auf die Vertragsdetails werfen. Der Makler ist nicht zur Neutralität verpflichtet und wird der Partei beipflichten, die ihn bezahlt. Mehr Informationen zur Rolle des Notars finden Sie hinter dem Stichwort „Notar“
Bedeutet Ihre Aussage, dass man den Notar als Verkäufer nicht selber wählen kann, wenn man einen Makler beauftragt hat, weil er dann „seinen“ Notar „mitbringt“? Und ein Makler arbeitet auch nur mit EINEM Notar zusammen? Ist das in der Demokratie erlaubt?
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Festlegung des Notars gibt es keine gesetzliche Regelung. Wie im Beitrag beschrieben trägt der Käufer die Notarkosten und kann daher auch den Notar festlegen. Wenn Sie die Immobilie über einen Makler verkaufen, kann es sein, dass dieser einen bestimmten Notar empfiehlt. Dass ist jedoch kein Muss! Makler arbeiten in der Regel mit mehreren Notaren zusammen.