Wer bestellt den Notar?

Kaufvertrag Einfamilienhaus„Wer zahlt, bestimmt!“, lautet die Regel beim Immobilienverkauf, der Notar wird also immer vom Käufer bestimmt. Damit wird der Notar aber noch nicht zum „gegnerischen Anwalt“, der Verkäufer kann sich auf dessen strikte Neutralität verlassen.

Trotzdem ist eine gewisse Einflussnahme des Bestellers (Käufers) auf kleine aber entscheidende Details des Kaufvertrags möglich, beispielsweise wenn es um den Nutzen- und Lastenübergang geht.

Ist ein Makler beim Immobilienverkauf beteiligt, wird dieser meist seinen „Lieblingsnotar“ empfehlen, daran ist nichts auszusetzen. Zudem ist der Makler beim Beurkundungstermin anwesend und wird nochmals einen kritischen Blick auf die Vertragsdetails werfen. Der Makler ist nicht zur Neutralität verpflichtet und wird der Partei beipflichten, die ihn bezahlt. Mehr Informationen zur Rolle des Notars finden Sie hinter dem Stichwort „Notar“

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