Allgemeinauftrag
10. September 2014 | | Keine Kommentare
| Der allgemeine Maklerauftrag bezeichnet die „Beauftragung“ mehrerer Makler mit der Vermarktung einer Immobilie. Im Gegensatz zum Alleinauftrag bindet sich der Eigentümer nicht an einen einzigen Makler. Der Makler schuldet dem Auftraggeber deshalb dem Auftraggeber / Eigentümer keine Leistung.
Weitere Auftragsvarianten sind: