Qualifizierte Alleinauftrag
10. September 2014 | | Keine Kommentare
| Beim qualifizierten Alleinauftrag oder erweiterter Alleinauftrag verpflichtet sich der Eigentümer gegenüber dem beauftragten Makler
- keine weiteren Makler zu beauftragen (Alleinauftrag im Gegensatz zum Allgemein-Auftrag) und
- eigene Interessenten für die Immobilie an den Makler zu verweisen (qualifiziert / erweitert)
Weitere Auftragsvarianten sind: