Qualifizierte Alleinauftrag

Beim qualifizierten Alleinauftrag oder erweiterter Alleinauftrag verpflichtet sich der Eigentümer gegenüber dem beauftragten Makler

  • keine weiteren Makler zu beauftragen (Alleinauftrag im Gegensatz zum Allgemein-Auftrag) und
  • eigene Interessenten für die Immobilie an den Makler zu verweisen (qualifiziert / erweitert)

Weitere Auftragsvarianten sind: