Der Energieausweis ist Pflicht!

Jeder Verkäufer muss einen Energieausweis besitzen

Energieausweis

Seit dem 01. Mai 2014 gilt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV). Jeder Verkäufer und Vermieter muss einen Energieausweis besitzen.

In jeder Veröffentlichung zur Immobilie müssen die Energiekennwerte angegeben werden. Egal ob Tageszeitung, Portal oder Exposé. Im ersten Jahr, also bis April 2015, besteht für private Verkäufer oder Vermieter eine Übergangszeit bzw. Schonfrist, da das entsprechende Referat mit Unsicherheiten rechnet. Ab Mai 2015 werden private Verkäufer und Vermieter, die ohne Energieausweis unterwegs sind, respektive die Angaben in ihrer Anzeige vergessen, mit einem Bußgeld belegt.

Haben Sie schon einmal versucht, für Ihr Eigenheim selber einen solchen Ausweis zu ergattern? Online-Anbieter gibt es zahlreiche. Zwei verschiedene Arten von Energieausweisen existieren. Der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Nomen est in diesem Falle Omen: Der Verbrauchsausweis ist viel einfacher zu errechnen, da er sich an dem Heiz- und Warmwasserverbrauch orientiert.

Damit gibt der Verbrauchsausweis den gemessenen Energiebedarf und damit das Verhalten der Bewohner wieder, nicht aber die energetische Qualität des Gebäudes. Laut den Verbraucherzentralen ist dessen Aussagekraft wesentlich geringer als beim Bedarfsausweis. Und das ist verständlich.
Hat die Immobilie eine Familie über Schwangerschaft, Säuglings- und Krabbelzeit begleitet, so ist der Energieverbrauch mit Sicherheit gänzlich verschieden von einer Familie mit zwei Vollzeit-Berufstätigen.

Um die Daten für den Bedarfsausweis beisammen zu bekommen, braucht es einige Kenntnisse und viele Recherchen. Hier geht es um Fragen wie die durchschnittliche Deckenhöhe aller Geschosse oder die Länge der Außenwände.

Kurzum: Für den Bedarfsausweis zum Beispiel werden Baujahr, technische Gebäude- und Heizungsdaten und standardisierte Randbedingungen wie Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur und so fort zur Berechnung herangezogen. Damit beinhaltet der Bedarfsausweis das, was unser Käufer oder Mieter tatsächlich wissen muss: Auf welchem technischen Niveau befindet sich die Immobilie überhaupt?

Die Verbraucherzentralen warnen in diesem Kontext übrigens davor, dass Genauigkeit und damit Aussagekraft sehr vom Aufwand und von der Exaktheit der Datenaufnahme sowie von der Erfahrung des Ausstellers abhängen. Somit gehen günstige Angebote zu Lasten der Genauigkeit. Natürlich ist der Aufwand für die Erstellung eines Bedarfsausweises deutlich größer als für die Erstellung des Verbrauchsausweises. Wie viel Zeit die Organisation des Bedarfsausweises genau dauert, hängt nicht zuletzt sicherlich von der technischen Versiertheit des Erfassers ab.

Die Alternative zum Selbermachen: einen Makler beauftragen. Denn Makler können den Bedarfsausweis wie auch den Verbrauchsausweis ganz einfach über Energieausweis48 bestellen. „Energieausweis48“ steht für das Versprechen, den Verbrauchs- und insbesondere Bedarfsausweis innerhalb von 48 Stunden nach Bestellung zu liefern.

Für den Bedarfsausweis „Full Service“ zum Beispiel unterstützt ein geschulter Experte bei der Datenaufnahme vor Ort, ein zertifizierter Energieberater erstellt den Ausweis. Möglich ist die ungewöhnlich kurze Zeitspanne von 48 Stunden übrigens durch das sehr breite, bundesweite Netz an Experten.

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