Der Maklerauftrag

Bei der Frage, wer Ihre Immobilie verkaufen soll, stehen Ihnen drei Möglichkeiten offen – eine davon ist der falsch!

  • Die erste Variante ist der private Verkauf in Eigenregie. Und dies ist das zentrale Thema dieses Magazins.
  • Daneben bestehen die Alternativen einen Makler oder gleich
  • mehrere Makler mit dem Verkauf zu beauftragen

Sind mehrere Makler besser?

Erhöhen sich Ihre Verkaufschancen, wenn sich mehrere Makler gleichzeitig um den Verkauf bemühen? In diesem Fall nutzen Sie die Situation, dass Makler auf eigenes Risiko tätig werden und nur im Erfolgsfalle bezahlt werden. Gleichgültig, wer den Käufer findet, Sie bezahlen immer nur einen Makler. Erhalten Sie also fürs gleiche Geld die mehrfache Leistung, wenn Sie viele Makler ins Rennen schicken?

 

Die allgmeine Maklerbeauftragung

Viele Köche verderben den Brei, beim privaten Immobilienverkauf ist es kaum anders

Der allgemeine Auftrag

Wenn Makler nicht exklusiv beauftragt werden ist vom allgemeinen Maklerauftrag die Rede. Sie können einem aber auch mehreren Maklern gestatten, Ihre Immobilie anzubieten. Der Haken dabei ist, dass beim Allgemeinauftrag kein Makler verpflichtet ist, irgendwelche verkaufsfördernden Maßnahmen für den Verkauf Ihrer Immobilie zu unternehmen. Als Eigentümer haben Sie also keinen Anspruch auf Leistung.

Dies ist auch verständlich, denn da die Makler auf eigenes Risiko arbeiten, wird niemand in die Vermarktung Ihrer Immobilie investieren wollen. Denn jeder muss schließlich befürchten, leer auszugehen, wenn ein anderer Kollege schneller ist. Ihre Immobilie wird nicht aktiv vermarktet, sondern bestenfalls im Internet präsentiert.
Dann kann es aber passieren, dass Ihre Immobilie im Internet mehrfach inseriert wird – teilweise sogar mit unterschiedlichen Preisen und Angaben. Dies lässt weder das Objekt noch die Verkaufsabsicht des Eigentümers als besonders vertrauenswürdig erscheinen.

Zudem müssen nun die Interessenten fürchten, dass sie Ihre Immobilie von mehreren Anbietern nachgewiesen bekommen und dadurch mehrfachen Provisionsansprüchen ausgesetzt sind.

Der Alleinauftrag

Anders ist es beim Alleinauftrag, der exklusiven Beauftragung. Hier ist der Makler zu intensiven Bemühungen verpflichtet. Im Gegenzug verpflichtet sich der Eigentümer keine weiteren Makler einzuschalten.
Der Makler mit Alleinauftrag hat nun den Rücken frei. Das Projekt „Immobilienverkauf“ hat einen Hauptverantwortlichen, der sich nun intensiv darum kümmern muss(!).
Der Alleinauftrag vermeidet also alle störenden Einflüsse während der Verkaufsphase und sichert die kontrollierte Vermarktung.
Natürlich garantiert auch der Alleinauftrag nicht, dass Ihre Immobilie im geplanten Zeitraum und zum marktgerechten Preis einen Käufer findet, denn dies hängt von der Person ab, der Sie den Auftrag erteilen. Wer ist also der richtige Partner für Sie? Hierzu finden Sie 10 Fragen, die Sie einem Makler unbedingt stellen sollten auf Seite xxx

Fazit

Von den drei genannten Möglichkeiten, ist die Beauftragung mehrerer Makler die denkbar ungünstigste, denn Sie verlieren die Kontrolle über den Verkauf Ihrer Immobilie. Wenn Sie sich für einen(!) Makler Ihrer Wahl entscheiden, sind Sie Auftraggeber und haben ein Recht auf Leistung und regelmäßige Information über den Stand der Dinge.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie im der kostenlosen IMMPULS-Magazin. Mehr >

Kommentar schreiben

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert