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Alleinauftrag

Redaktion | 10. September 2014 | | Keine Kommentare

Der Makler-Alleinauftrag bezeichnet die exklusive Beauftragung eines Maklers mit der Vermarktung einer Immobilie. Im Gegenzug ist der Makler zu intensiven Bemühungen für den Verkauf verpflichtet.

Weitere Auftragsvarianten sind der

  • allgemeine Maklerauftrag und der
  • qualifizierte Alleinauftrag

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